Rechtsanwalt Beamtenrecht Lübeck

Arbeit und Recht – Zwei die zusammengehören

Nicht anders als das Arbeitsrecht befasst sich das Beamtenrecht mit durchaus ähnlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit einem Beamtenverhältnis stehen und deren Lösung rechtlichen Beistand erfordert. Die im Bereich des Beamtenrechts auftretenden Konflikte und Schwierigkeiten sind vielfältig wie das Leben selbst. Jede Aufzählung müsste unvollständig bleiben.

Anders als das Arbeitsrecht, das dem Zivilrecht zugeordnet ist, handelt es sich beim Beamtenrecht um einen besonderen Teil des Verwaltungsrechts, der durch eine Vielzahl von verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und verwaltungsinternen Einzelregelungen bestimmt ist, und zusätzlich durch zahllose von Richterrecht geprägte Rechtssätze und sonstige Grundsätze. Das unterscheidet das Beamtenrecht grundlegend vom Arbeitsrecht, die auftretenden Konflikte mögen für Arbeitnehmer und Beamte gleich oder vergleichbar sein, ihre Lösung folgt jedoch völlig unterschiedlichen Rechtsregeln. Deren Kenntnis und Beachtung ist zur sachgerechten Bearbeitung jedes Einzelfalls unerlässlich.

Zum Recht des öffentlichen Dienstes gehören das Beamtenrecht (unter Einschluss des Disziplinar- und des Personalvertretungsrechtes) und das davon zu unterscheidende Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst.

Nur das Beamtenrecht wird als „öffentliches Dienstrecht“ im engeren Sinne bezeichnet. Es betrifft die Organisation der Verwaltung und regelt die Rechtsverhältnisse derjenigen, durch die die Verwaltung handelt und ohne deren Existenz der Staat seine Aufgaben gegenüber der Gesellschaft nicht erfüllen kann. Immer wieder – und auch neuerdings wieder – auftretende Schwerpunkte des öffentlichen Dienstrechts finden sich zu den im Folgenden nur beispielhaft angeführten, stichwortartig wiedergegebenen Bereichen:

  • Gleichstellung (Diskriminierung jeder Art)
  • Mitbestimmung (Personalvertretungsrecht)
  • Schwerbehindertenförderung
  • Dienstunfall
  • Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit
  • Unfallfürsorge
  • Fürsorge
  • Versorgung der Ruhestandsbeamten und ihrer Angehörigen
  • Beamtenrechtlicher Konkurrentenschutz (Übergehen bei Beförderung)
  • Beförderung
  • Dienstliche Beurteilung
  • Versetzung, Abordnung, Umsetzung
  • Verbeamtung/Einstellung

Unsere Kanzlei steht den Mandanten für Beratung und Vertretung in Beamtenrechtsfragen gern zur Seite, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Vielzahl neuer Gesetze und sonstigen Rechtssätze, die als Folge der Föderalismusreform bereits entstanden sind und noch geschaffen werden.