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Bürogemeinschaft Westendorf & Wübbolt

Rechtsanwälte & Notar
Adolfstr. 15
23568 Lübeck

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Notar Kai Westendorf

Tel.: 0451-31131 und 31132
Fax: 0451/384109
Mail: info@kanzlei-westendorf.de

Rechtsanwalt Adolf Wübbolt

Tel.: 0451-71501 und 71502
Fax: 0451-706617
Mail: rawuebbolt@t-online.de

 

Zuständige Aufsichtsbehörden:

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig
Telefon 0 46 21.93 91 0
Telefax 0 46 21.93 91 26
info@rak-sh.de

Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig

Telefon 0 46 21.93 91 0
Telefax 0 46 21.93 91 26
info@notk-sh.de

Für Rechtsanwälte gelten folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Berufsordnung der Rechtsanwälte
  • Fachanwaltsordnung
  • Bundesrechtsanwaltsordnung
  • Bundesgebührenordnung der Rechtsanwälte
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU

Diese Vorschriften können Sie einsehen auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de

Für Notare gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesnotarordnung
  • Beurkundungsgesetz
  • Richtlinien der Notarkammern
  • Dienstordnung für Notare
  • Kostenordnung
  • Europäische Standesrichtlinien

Diese Vorschriften können Sie einsehen auf den Internet-Seiten der Bundesnotarkammer.  www.bnotk.de

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,– EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Berufshaftpflichtversicherungen für die Rechtsanwaltstätigkeit beider Rechtsanwälte und für den Notar Westendorf bestehen jeweils bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin.

Haftungsausschluss

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Wir weisen ergänzend darauf hin, dass die unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail gewisse Unsicherheiten birgt. Eine Haftung für Mitteilungen aus unverschlüsselter Übermittlung schliessen wir daher aus. Bei unverschlüsselter Erstübermittlung unterstellen wir das Einverständnis zur weiteren unverschlüsselten elektronischen Korrespondenz.